IES GmbH
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AGB

Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen – auch bei Ausführung durch von uns beauftragte Subunternehmer – und Angeboten der IES GmbH liegen ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen – etwa die des Kunden – werden nicht Vertragsbestandteil, ungeachtet des Zeitpunktes, zu dem diese eingeführt werden, auch dann nicht, wenn die IES GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

1      Angebot, Vertrag und Preis

1.1  Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.

1.2  Alle Angaben über Abmessungen und Arbeitsweisen der Geräte sowie sonstige technische Daten z.B. in Anzeigen, Angeboten und Prospekten sind nur als annähernde Werte zu verstehen.

1.3  Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, dies gilt auch für alle Erklärungen und eventuelle Zusicherungen unserer Mitarbeiter und Vertreter. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Unabhängig vom Umfang des Vertrages bleibt das Recht von Teillieferungen vorbehalten.

1.4  Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an den Angeboten und den ihnen zugrunde liegenden Unterlagen stehen ausschließlich der IES GmbH zu. Insbesondere sämtliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Dritten dürfen die Angebote nicht zugänglich gemacht werden. Die den Angeboten zugehörigen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind, soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurück­zugeben.

1.5  Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

1.6  Grundlage der Preise sind unsere jeweils gültigen Listenpreise. Die dort angegebenen Preise verstehen sich ab Lager München sowie der jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise sind bemessen nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepasst, wenn vom Kunden nachträgliche Änderungen gewünscht werden.

1.7  Die Lieferung erfolgt ab Lager oder ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Käufers

1.8  Soweit die Listenpreise aufgrund von Lieferpreisen der Zulieferer und/oder aufgrund von Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren kalkuliert sind und dies ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, ist die IES GmbH berechtigt, bei Änderung dieser Kalkulationsdaten eine verhältnismäßige Preiskorrektur vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Die 4-Monats-Frist gilt nicht, wenn die IES GmbH Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Sukzessiv-Lieferungsverträgen) erbringt. Festpreise bedürfen besonderer, schriftlicher Vereinbarung. Die IES GmbH kann Preisänderungen vornehmen, soweit in Bezug auf die Auftragsbestätigung abweichende Mengen abgenommen werden.

2      Rechnungsstellung und Zahlung

2.1  Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Rechnung (Großfirmen, Behörden, Universitäten). Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse frei unserer Zahlungsstelle zu bezahlen. Bei Neukunden behalten wir uns die Zahlung per Vorauskasse bzw. Nachnahme vor.

2.2  Für Aufträge über € 30.000,00 gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Auftragssumme ist innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu bezahlen, 1/3 der Auftragssumme ist bei Lieferung/Abholung der Ware und 1/3 der Auftragssumme ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung zu bezahlen.

2.3  Die IES GmbH ist nicht verpflichtet, Wechsel, Rimessen oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskont, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Akzeptieren wir im Einzelfall Zahlungen durch Wechsel oder Schecks, so gelten diese erst als erfüllt, wenn sie unserem Bankkonto endgültig gutgeschrieben sind.

2.4  Bei der Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Werden der IES GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Kunden aufkommen lassen, kann die IES GmbH die Lieferung von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder von der Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug abhängig machen; bei eventuellen Ratenzahlungen kann die IES GmbH die Raten sofort fällig stellen und die Fertigstellung der bestellten Gegenstände bis zur Bereitstellung einer Sicherheitsleistung ruhen lassen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit begründen insbesondere ungünstige Auskünfte durch Kreditinstitute oder Kreditversicherer sowie Zahlungsverzug in einem früheren Vertragsverhältnis. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht nach, ist die IES GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.5  Im kaufmännischen Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Im Übrigen ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2.6  Ab Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.

2.7  Im Falle des Zahlungsverzuges hat die IES GmbH das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzuverlangen. In diesem Fall hat der Käufer neben den Verzugszinsen gemäß Ziffer 2.6, die Kosten für die Rückholung und ggf. Demontage der Kaufsache sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass überhaupt kein Schaden bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist oder die IES GmbH weist einen wesentlich höheren Schaden nach.

3      Lieferung und Abnahme

3.1  Die IES GmbH ist verpflichtet, im Umfang der Auftragsbestätigung zu liefern. Die IES GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihr die Lieferung durch Umstände unmöglich wird, die bei der Auftragsannahme nicht vorhersehbar waren und außerhalb ihres Einflussbereiches liegen (wie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderung durch höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Streik, Feuer usw. bei der IES GmbH, deren Lieferanten oder Spediteuren). Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer. Die IES GmbH verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und bereits erhaltene Anzahlungen unverzüglich zu erstatten. Schadensersatzansprüche wegen Rücktritts aus den o.g. Gründen sind ausgeschlossen.

3.2  Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit, die von der IES GmbH nach Möglichkeit einzuhalten ist. Lieferfristen sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht durch wechselseitige, schriftliche Erklärung als Fixtermine vereinbart werden. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

3.3  Die IES GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Interesse und für Rechnung des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.

3.4  Wird der Versand an den Kunden auf dessen Wunsch verzögert, so werden ihm beginnend mit einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die bei der IES GmbH entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten mit pauschal 0,8 % des Netto-Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, soweit nicht der Kunde wesentlich niedrigere oder die IES GmbH wesentlich höhere tatsächliche Kosten nachweisen. Die IES GmbH ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Abnahmefrist anderweitig über die bestellte Ware zu verfügen und den in Abnahmeverzug gesetzten Kunden entsprechend später zu beliefern.

3.5  Bei unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, der IES GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass überhaupt kein Schaden bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist oder IES GmbH weist einen wesentlich höheren Schaden nach.

4      Gefahrübergang

4.1  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass die IES GmbH die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Montage übernommen hat.

4.2  Es gilt als vereinbart, dass die Gefahr auch dann übergeht, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die von IES GmbH nicht zu vertreten sind. Voraussetzung für den Gefahrübergang ist zudem, dass dem Kunden Mitteilung von der Versandbereitschaft gemacht wurde.

5      Mängel, Gewährleistung und Haftung

5.1  Die IES GmbH übernimmt die Gewährleistungshaftung für die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrübergang, bezogen auf die einwandfreie Funktion der gelieferten Geräte, nicht aber auf Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile.

5.2  Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen sind die Mängel aber vor der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Einbau der gelieferten Ware anzuzeigen.

5.3  Wird die gelieferte Ware durch die IES GmbH oder einen von der IES GmbH beauftragten Subunternehmer installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt diese als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware durch den Kunden in Betrieb genommen wird. Installationsmängel sind sofort im Beisein unseres Monteurs/Technikers oder Vertreters zu beanstanden. Im Übrigen aber sind nach Abnahme Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit sie nicht versteckte Mängel betreffen.

5.4  Die IES GmbH ist bei von ihr oder einem seiner Subunternehmer durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße und unfachmännische Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter Schadensersatzanspruch des Kunden wird ausgeschlossen.

5.5  Gewährleistungsansprüche des Kunden, soweit sie von IES GmbH zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung oder nach Wahl der IES GmbH auf Ersatzlieferung. Hierzu hat der Käufer nach Wahl der IES GmbH den schadhaften Gegenstand zur Reparatur an die IES GmbH zu schicken oder bereitzuhalten, damit die IES GmbH die Reparatur vornehmen kann. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder wandeln.

5.6  Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar.

5.7  Schadensersatzansprüche des Kunden sind unabhängig vom Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus fehlerhaften Service- oder Installationsleistungen oder hieraus entstehenden Mangelfolgeschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die von der IES GmbH zur Leistungserfüllung beauftragten Subunternehmer.

6      Eigentumsvorbehalt

6.1  Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der IES GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.

6.2  Hat der Kunde die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamt­ansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an die IES GmbH ab. Diese Abtretung hat der Kunde dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.

7      Export-Beschränkungen

Die gelieferten Waren sind für den Endverbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und dürfen nicht ohne Genehmigung exportiert werden.

8      Erfassen von Kundendaten

Geschäftsbezogene Kundendaten werden im Rahmen der üblichen EDV-gestützten.
Vertragsabwicklung und Buchhaltung gespeichert.

9      Erfüllungsort und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

9.1  Im kaufmännischen Verkehr ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2  Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen der IES GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, diese Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem von ihnen angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für Regelungslücken.

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Bildnachweis: José Mendes, fromportugal.org

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